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PaterEin Pater (lat. "Vater") ist ein katholischer Priester, der als Mitglied eines Ordens nicht dem Bischof, sondern einem Oberen (z.B. Abt) unterstellt ist, siehe auch Ordenspriester.
Abgrenzungen dieses Begriffes:
- Ein katholischer Priester, der dem Bischof unterstellt ist und eine Pfarrei leitet, ist ein Pfarrer. (Allerdings können auch Ordenspriester Pfarrer sein)
- Ein Mitglied eines Ordens, der kein Priester ist, ist ein (Ordens-)Bruder (auch hier wird auch die lateinische Bezeichnung verwendet: Frater). Patres und Fratres werden als Mönche bezeichnet (sofern sie zu einem Mönchsorden, wie z.B. Benediktiner oder Zisterzienser, gehören).
Im romanischen Sprachkreis wird Pater (z. B. padre) oft als Anrede für einen Weltgeistlichen verwendet.
Siehe auch: Paternoster, Pater familias
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Kloster und Orden (römisch-katholisch)
Latein
Als Latein bzw. Lateinisch (lat. lingua Latina: „lateinische Sprache“) bezeichnet man die Sprache, die ursprünglich vom Volksstamm der Latiner gesprochen wurde, der Bewohner von Latium mit Rom als Zentrum.
Innerhalb der indogermanischen Sprachen gehört Latein zur Gruppe der italischen Sprachen. Es bildete die Grundlage für alle heutigen romanischen Sprachen.
Entwicklung
romanischen Sprachen
Ursprünglich in Rom und dem umliegenden Gebiet (Latium) gesprochen, wurde Latein später an humanistischen Gymnasien unterrichtet. Neben Griechisch war Latein die Amtssprache des römischen Reiches. Wegen der kulturellen Überlegenheit des Ostens verlor es dabei zeitweise in Nordafrika und selbst in Rom seine Vorrangstellung. So war die Liturgiesprache der römischen Christen bis um 300 das Griechische. In dieser Zeit drangen viele griechische Lehnwörter ins Lateinische ein.
Während der Spätantike begannen sich verschiedene Volkssprachen, aus denen im Mittelalter die romanischen Sprachen entstehen sollten, phonetisch und grammatikalisch von der lateinischen Hochsprache wegzuentwickeln. Doch noch im 6. Jahrhundert entstanden hochsprachliche lateinische Werke. Im Oströmischen Reich war Latein bis ins frühe 7. Jahrhundert neben Griechisch eine der beiden Amtssprachen.
Im Westen übernahmen die Germanen mit den Grundelementen der spätrömischen Verwaltung auch die lateinische Sprache, die in der Administration bis in die frühe Neuzeit vorherrschend blieb. Seit der Völkerwanderung und der Christianisierung der (zunächst zumeist arianischen) Germanenvölker wurde Latein im Westen des früheren Römischen Reiches und in den römisch-katholischen Folgestaaten die Sprache des Klerus (Kirchenlatein), der Rechtswissenschaft (Glossatoren) und der sich bildenden Hochschulen (studia generalia). Es bildete somit die Schriftsprache, vor allem für das kirchliche und weltliche Urkundenwesen (Diplomatik) im frühen Europa.
In völkerrechtlichen Verträgen (z. B. im Westfälischen Frieden von 1648) dominierte Latein bis in das 17. Jahrhundert hinein. Es bildet noch bis ins 20. Jahrhundert den Affixvorrat für die Fachterminologie in den Wissenschaften und verliert durch die fortschreitende Absorption in die englische und andere Sprachen lediglich an direkter, nicht jedoch an indirekter Bedeutung. Es wird noch an vielen Schulen unterrichtet.
Antike
Antike Schreibweise
Die lateinische Sprache wurde ursprünglich als scriptio continua, d. h. als zusammenhängender Fluss von Zeichen ohne Zwischenräume geschrieben. Auch Satzzeichen und Kleinbuchstaben wurden in der Antike nicht verwendet. Auf Wachstafeln war nämlich wenig Platz zum Schreiben, und Papyrus war teuer. Die antiken lateinischen Texte sind für uns heute daher schwer zu lesen.
Vergleiche folgendes Beispiel:
Alte Schreibweise:
AVREAPRIMASATAESTAETASQVAEVINDICENVLLO
SPONTESVASINELEGEFIDEMRECTVMQVECOLEBAT
POENAMETVSQVEABERANTNECVERBAMINANTIAFIXO
AERELEGEBANTVRNECSVPPLEXTVRBATIMEBAT
IVDICISORASVISEDERANTSINEVINDICETVTI
NONDVMCAESASVISPEREGRINVMVTVISERETORBEM
MONTIBVSINLIQVIDASPINVSDESCENDERATVNDAS
NVLLAQVEMORTALESPRAETERSVALITORANORANT
NONDVMPRAECIPITESCINGEBANTOPPIDAFOSSAE
NONTVBADIRECTINONAERISCORNVAFLEXI
NONGALEAENONENSISERANTSINEMILITISVSV
MOLLIASECVRAEPERAGEBANTOTIAGENTES
Heutige Schreibweise:
Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo,
sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat.
poena metusque aberant nec verba minantia fixo
aere legebantur, nec supplex turba timebat
iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.
nondum caesa suis, peregrinum ut viseret orbem,
montibus in liquidas pinus descenderat undas,
nullaque mortales praeter sua litora norant.
nondum praecipites cingebant oppida fossae,
non tuba directi, non aeris cornua flexi,
non galeae, non ensis erant: sine militis usu
mollia securae peragebant otia gentes.
Auszug aus Ovids Metamorphosen: Die Schöpfung (Das goldene Zeitalter)
Details zu den verwendeten Buchstaben finden sich in dem Artikel Lateinisches Alphabet. Siehe zu diesem Thema auch: Paläografie (dort Lateinische Paläografie), Capitalis, Versalschrift und Majuskel.
Antike Aussprache
Auf die antike Aussprache der lateinischen Sprache wird im Artikel Lateinische Aussprache eingegangen.
Literatur
Mit Antiker Literatur des Lateinischen beschäftigt sich u. a. der Artikel Lateinische Literatur.
Gegenwart
Auch heute ist Latein noch an vielen Gymnasien aller Fachrichtungen zu finden. Etwa ein Drittel aller Gymnasiasten im deutschen Sprachraum lernt Latein als erste, zweite oder dritte Fremdsprache. An humanistischen Gymnasien wird dem Lateinischen, neben dem Griechischen, noch eine herausgehobene Bedeutung zugemessen, was früher auf eine aktive Beherrschung des Lateinischen zielte.
Tatsächlich werden auch heute noch für zahlreiche Studiengänge das Latinum oder Lateinkenntnisse gefordert, insbesondere in zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fächern. Das Latinum ist als Studienvoraussetzung für die Fächer Medizin und Jura weitestgehend abgeschafft, häufig aber nicht in Fächern wie Anglistik, Philosophie oder sogar Musikwissenschaften.
Unabhängig von den Studienanforderungen wird von Befürwortern des Lateins betont, dass das Erlernen der lateinischen Sprache weiterhin Basis für die korrekte Verwendung von Fremdwörtern sei, das Erlernen anderer romanischer Sprachen wesentlich erleichtere und erhebliche Transfer-Effekte für die Denkschulung aufträten. Das Übersetzen lateinischer Texte fördere auf Grund der erheblichen Komplexität vieler lateinischer Sätze auch das logische Denken. Von den Gegnern ist hingegen zu hören, dass die Auseinandersetzung mit jeder Art von Grammatik, egal welcher Sprache, das strukturierte Denken fördere, und dass das Erlernen moderner romanischer Sprachen, welche im Gegensatz zu Latein noch gebraucht werden, mindestens ebenso gut dazu geeignet sei, die zahlreichen lateinischen Lehnwörter im Deutschen korrekt zu verwenden und andere romanische Sprachen zu erlernen. In der Tat sind viele gesamtromanische, also in allen romanischen Sprachen auftretende Wörter nicht im klassischen Latein vorhanden und müssen dann neu gelernt werden: guerra „Krieg“, testa „Kopf“, cavallo „Pferd“, mangiare/manger „essen“, andare - „gehen“ , boc(c)a/bouche „Mund“, blanco/blanc „weiß“, die Himmelsrichtungen etc. Viele dieser Wörter erklären sich nämlich aus dem umgangssprachlichen oder dem späten Latein oder stammen aus der Soldatensprache, also aus Varietäten, die nicht in der Schule gelehrt werden.
Aus deutschen und US-amerikanischen Untersuchungen geht hervor, dass zwischen absolviertem Lateinunterricht und der Beherrschung der englischen Sprache in Schrift und vor allem Wort eine signifikante Korrelation besteht. Ein kausaler Zusammenhang ist allerdings nicht nachgewiesen worden – möglicherweise macht eine hohe sprachliche Begabung eines Kindes die Wahl des als schwierig geltenden Latein wahrscheinlicher.
Da auch im modernen Lateinunterricht die Sprachproduktion eindeutig der Rezeption (Leseverstehen) untergeordnet ist, glauben viele, Latein falle Menschen mit ausgeprägter Begabung für Mathematik und formelle Denkvorgänge generell leichter als andere Fremdsprachen, wohingegen Menschen mit ausgeprägter Begabung für intuitives Erlernen von Sprachen andere Fremdsprachen leichter fänden. Dieser Zusammenhang lässt sich allerdings nicht häufig verifizieren: Die Erfahrung zeigt, dass die Schülerleistungen in Latein überwiegend Hand in Hand mit denen in der Muttersprache und anderen Fremdsprachen gehen.
Modernes Latein
Auch heute werden deutsch-lateinische Lexika aufgrund neulateinischen Wortgutes herausgegeben, z. B. das „lexicon auxiliare“ oder das vom Vatikan herausgegebene „lexicon recentis latinitatis“, welches erst im Jahre 2004 eine Neubearbeitung erfuhr.
Der finnische Rundfunksender YLE (Yleisradio) verbreitet Wochennachrichten in neulateinischer Sprache. Radio Bremen veröffentlicht regelmäßig die Nuntii Latini in schriftlicher und gesprochener Version. Seit April 2004 veröffentlicht auch die deutschsprachige Redaktion bei Radio Vatikan Nachrichten auf Lateinisch. Dabei handelt es sich um ursprünglich deutsche Meldungen. Gero P. Weishaupt übersetzt sie für die Redaktion ins Lateinische. Sehr beliebt ist auch die lateinische Fassung der Asterix-Comics, die der deutsche Altphilologe Graf v. Rothenburg (Rubricastellanus) verfasst hat.
Der Autor Nikolaus Groß, beruflich seit zehn Jahren Deutsch-Lektor in der südkoreanischen Hauptstadt, hat 2004 eine komplett latinisierte Übertragung von Patrick Süskinds Das Parfum im Brüsseler Verlag der Fundatio Melissa, einem überregionalen Verein zur Pflege des gesprochenen Lateins, veröffentlicht. Dem Buch ist mit dem „Glossarium Fragrantiae“ eine größere Liste aktualisierter Neuschöpfungen beigegeben. Vom selben Wortartisten existiert des weiteren ein Buch über den Baron Mynchusanus (Münchhausen). 2003 erschien bereits der erste Teil der Harry Potter-Bücher von J. K. Rowling auf Latein (Harrius Potter et Philosophi Lapis). Daneben gibt es noch viele weitere Übersetzungen „klassischer“ Werke ins Lateinische, so zum Beispiel Karl Mays Winnetou III, oder Der kleine Prinz (Regulus) von St. Exupéry.
Durch das Internet ist die Verfügbarkeit alter lateinischer Texte sowie das Entstehen neuer lateinischer Texte erheblich begünstigt worden. Inzwischen gibt es sogar lateinische Fassungen von Popsongs. Daneben entstehen auch neue Popsongs in lateinischer Sprache, etwa Cursum Perficio, gesungen von Enya, Liberatio, eines von vielen lateinischen Musikstücken der Gruppe „Krypteria“, oder bei Gruppen der Dark Wave bzw. Gothic (Jugendkultur). Roma Ryan hat neben Cursum Perficio für Enya noch weitere Songs in lateinischer Sprache verfasst. In Internetforen wie Grex Latine Loquentium kommunizieren Teilnehmer aus vielen Ländern ausschließlich in Latein.
In der klassischen beziehungsweise neoklassischen Musik findet Latein ebenfalls Verwendung. So hat etwa der niederländische Komponist Nicholas Lens auf seinem Werk Flamma Flamma ein lateinisches Libretto vertont, für sein Werk Terra Terra hat Lens selbst ein Libretto in lateinischer Sprache verfasst. Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Vertonungen lateinischer Gedichte wie z. B. von Jan Novák. Carl Orff unterlegte mehreren seiner Vokal-Kompositionen Texte in Latein oder Griechisch. Igor Strawinski ließ das nach Sophokles von Jean Cocteau in französischen Versen verfasste Libretto zu „Ödipus Rex“ von Jean Daniélou ins Lateinische übersetzen.
Das Lehrbuch Lingua Latina per se illustrata des dänischen Autors Hans H. Ørberg hat die bisher hauptsächlich für den Unterricht in modernen Sprachen eingesetzte einsprachige Lehrmethode auf den altsprachlichen Unterricht übertragen. Das Lehrbuch erfreut sich in verschiedenen Ländern einer steigenden Beliebtheit.
Latein in den Wissenschaften
In der Biologie erfolgt die Namensbildung der wissenschaftlichen Namen lateinisch und griechisch, wobei neuere Vorschläge vorsehen, die Regeln nur aus der lateinischen Sprache zu entnehmen. In der Medizin sind die anatomischen Fachbegriffe lateinisch, für die einzelnen Organe wird zusätzlich auch latinisiertes Griechisch verwendet. Die Krankheitsbezeichnungen leiten sich aus dem Griechischen ab. Zahlreiche Sprichwörter haben einen lateinischen Ursprung und sind teilweise auch in der deutschen Übersetzung zu geflügelten Worten geworden. In den Rechtswissenschaften existieren verschiedene lateinische Lehrsätze und Fachbegriffe (Latein im Recht). Auch in der Geschichtswissenschaft spielt vor allem Latein weiterhin eine große Rolle. In der Meteorologie werden lateinische Begriffe in der Wolkenklassifikation eingesetzt.
Latein in der katholischen Kirche
Latein ist neben Italienisch die Amtssprache des Vatikanstaats. Die katholische Kirche veröffentlicht alle amtlichen Texte von weltkirchlicher Bedeutung in Latein. Das gilt für die liturgischen Bücher, den Katechismus, den Codex des kanonischen Rechts sowie die päpstlichen Rechtsvorschriften (canones, decretales) und Rundschreiben (Enzykliken).
Bis zum zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) war Latein die offizielle Gottesdienstsprache und ist dies (laut Sacrosanctum Concilium) offiziell noch heute, wobei andere Sprachen jedoch gleichfalls erlaubt sind. Tatsächlich werden nur noch sehr wenige Gottesdienste in Latein gehalten. Der gegenwärtig amtierende Papst Benedikt XVI. bevorzugt bei seinen Messen aber das Lateinische vor dem Italienischen.
Siehe auch: Lateinische Kirche
Referenzlisten
- Lateinische Präpositionen
- Liste lateinischer Ortsnamen
- Liste lateinischer Präfixe
- Liste lateinischer Redewendungen
- Liste lateinischer Suffixe
- Liste von lateinischen Palindromen
- Lateinische Zahlwörter
Siehe auch
- Grammatik des Lateinischen
- Lateinische Aussprache
- Lateinische Sprichwörter
- Küchenlatein
- Vulgärlatein
- Mittellatein
- Lateinische Literatur
- Sprachen im Römischen Reich
- Jägerlatein
- Panlatinismus
Weblinks
- [http://www.commtec.de/wb/ Wörterbuch Latein-Deutsch-Latein auxilium online (mit Download-Möglichkeit)]
- [http://www.latein-pagina.de/iexplorer/stil.htm Lateinische Stilblüten]
- [http://www.thelatinlibrary.com/ The Latin Library – klassische Texte im Original]
- [http://www.albertmartin.de/latein/ Latein-Deutsch-, Deutsch-Latein-Wörterbuch mit hilfreichen Extras]
- [http://www.radiobremen.de/online/latein/ Nuntii latini bei Radio Bremen]
- [http://www.latein-pagina.de/ Latein-Pagina]
- [http://www.antikeundeuropa.de/Alte_Sprachen_heute/alte_sprachen_heute.html Alte Sprachen heute]
- [http://www.fh-augsburg.de/~harsch/a_chron.html Sammlung lateinischer Texte/bibliotheca Augustana]
- [http://www.music.indiana.edu/tml/ Lateinische Musiktraktate im Original]
- [http://www.lateinservice.de/index.htm Die deutsche Latein-Seite]
- [http://www.alcuinus.net/GLL/ Grex Latine Loquentium (Internetforum in lateinischer Sprache)]
- [http://www.kreienbuehl.ch/lat/ Latein und Altgriechisch Site]
- [http://www.latein24.de/ Übersetzungen vieler klassischer lateinischer Texte bei Latein24.de]
Kategorie:Einzelsprache
-
als:Latein
ja:ラテン語
ko:라틴어
simple:Latin language
th:ภาษาละติน
zh-min-nan:Latin-gí
PriesterMit Priester (gr. presbyteros, Gemeindeältester) werden Personen bezeichnet, die innerhalb einer Religionsgemeinschaft als Mittler zwischen dem Göttlichen und den Menschen stehen. In der Regel nehmen sie die sakralen und kultischen Handlungen vor, z.B. Taufen, Abhalten von Gottesdiensten oder den Vollzug von Opfern.
In allen Religionen gibt es Menschen, die durch besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Vollmachten die Verbindung zwischen dem transzendenten, göttlichen Bereich und der Alltagswelt der Menschen vermitteln und dadurch ordnen, heilend wirken oder Erkenntnisse gewinnen. Aus schamanischen Ursprüngen hat sich in den Hochkulturen in der Regel im Umfeld der Tempel ein Priesterstand mit genau geregelten Rechten und Pflichten entwickelt.
Etymologie und Phänomenologie
Das deutsche Wort Priester stammt von gr. presbyteros - "Gemeindeältester". Davon abgeleitet sind auch die entsprechenden Wörter aller anderen europäischen Sprachen. Im Neugriechischen heißt der Priester unverändert "presbyteros".
Religionsphänomenologisch und soziologisch steht der Priesterbegriff jedoch im Bedeutungsfeld von gr. "hiereus" und lat. "sacerdos".
Judentum
presbyteros
Der jüdische Glaube begann unter nomadischen Bedingungen. Der bildlose Befreier- und Bundesgott JHWH wurde in strengem Gegensatz zu den goldglänzenden, aber toten Gottheiten Ägyptens und Mesopotamiens aufgefasst.
Nach der Bibel begründete Moses das Priestertum das Einen Gottes, das ausschließlich aus Männern besteht, und weihte seinen älteren Bruder Aaron zum ersten Hohepriester; von diesem stammen der Überlieferung nach alle späteren jüdischen Priester ab (die Nachkommen von Moses selbst gehören nicht zu den Priestern). Nach der Einwanderung im Land Kanaan und dem Bau des Tempels in Jerusalem festigte sich in Israel das Priestertum (hebr. "kohen"), dem der Tempelgottesdienst, die Opferriten und die Unterscheidung zwischen rein und unrein oblag. Diese Aufgabe war einem Teil der Männer des Volksstammes Levi (der Leviten) zugeteilt. Ihnen wurden bei der Landnahme spezielle Städte zugewiesen. Die Versorgung war durch den Zehnt sichergestellt.
Die Sehnsucht danach, ein priesterloses "Volk von Priestern" zu sein, blieb jedoch wach und fand Ausdruck bei den großen Propheten.
Seit der Zerstörung des letzten Tempelbaus 70 n. Chr. hat das altisraelitische Priestertum kaum noch eine Funktion. Die Unterscheidung zwischen Priestern, anderen Leviten, und sonstigen Gläubigen besteht jedoch fort. Die Priester sprechen in der Synagoge den Segen, sie werden vor den anderen Juden zur öffentlichen Verlesung der Tora aufgerufen, und es gelten für sie bis heute einige abweichende Bestimmungen im jüdischen Gesetz; beispielsweise dürfen sie im Normalfall keine Witwen, Konvertitinnen, oder geschiedene Frauen heiraten. Nachnamen wie "Kohn" oder "Cohan" deuten oft auf Angehörige des Priestertums hin. Die soziologische Priesterrolle lebt in den Rabbinern fort, welche jedoch meist keine Priester im Sinne der Abstammung sind.
Christentum
Frühes Christentum
Das Neue Testament sieht für die Gemeinde Jesu keine besonderen zwischen Mensch und Gott vermittelnde Priesterklasse vor: "Es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und Mensch: der Mensch Jesus Christus!" (1. Timotheus 2,5) Deshalb gebraucht das frühe Christentum den Titel des Hohenpriesters, der ja im Zusammenhang des alttestamentlichen Tempelkults Mittlerfunktion hatte, ausschließlich im Blick auf Jesus Christus (zum Beispiel Hebräer 4,14-5,6). Der Begriff des Priesters im kultischen Sinne (kohen, hiereus) wird im Neuen Testament für alle an Jesus Christus Gläubigen verwandt (zum Beispiel 1. Petrus 2,9; Offenbarung 1,6). Die im Neuen Testament genannten Ämter sind ausschließlich Dienstfunktionen der Gemeinde Jesu.
Durch das Anwachsen der Gemeinden und ihre institutionelle Verfestigung, durch den Ausbau der Liturgie und der Lehre, nicht zuletzt durch die antignostische Auseinandersetzung gewannen die Ämter an Gewicht. Im zweiten Jahrhundert bildete sich die bis heute verbreitete dreigliedrige hierarchische Struktur heraus: Bischof, Ältester (presbyteros) und Diakon. Der deutsche Begriff des Priesters hat sich zwar etymologisch aus dem griechischen Begriff "presbyteros" entwickelt, wird aber in der katholischen und in der orthodoxen Kirchengemeinschaft im "kultisch-mittelnden" Sinne (kohen, hiereus) verstanden. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen katholischem und evangelischem Amtsverständnis.
Orthodoxe, katholische und anglikanische Theologie
Im Verständnis der Orthodoxen, Katholischen und anglikanischen Kirchen ist der Priester durch die Weihe, die ein eigenes Sakrament darstellt, aus dem Volk der Gläubigen ("Laien") ausgesondert und ihm gegenübergestellt. In den orthodoxen und römisch-katholischen Kirchen sind die priesterlichen Ämter auf Männer beschränkt, manche altkatholische Kirchen und manche Kirchen der anglikanischen Kommunion kennen die Frauenordination. In der Nachfolge der Apostel ist seine Aufgabe die Verkündigung des Evangeliums und die Spendung der Sakramente, insbesondere die Leitung der Eucharistiefeier. Der Priester handelt dabei "in persona Christi". Die katholische Tradition verbindet mit dieser Sicht seit dem 11. Jahrhundert den Zölibat, der in den Ostkirchen nur für Bischöfe gilt. Die Bischöfe der katholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirchen sehen sich in der ungebrochenen Sukzession der Apostel, die durch Handauflegen weitergegeben wird (Apg. 14,23; 2Tim. 1,6).
Die Mehrzahl der Priester steht einer Pfarrei als Pfarrer vor. Priester können jedoch auch mit anderen Aufgaben betraut sein, z.B. in einem Orden, an kirchlichen Zentren (Wallfahrtsorte, etc.), am Ordinariat, usw.
Seit dem 2. Vatikanischen Konzil wird das allgemeine Priestertum aller Getauften und Gefirmten deutlicher herausgestellt. Dieses verwirklicht sich nach katholischer Auffassung jedoch nicht in nivellierender Gleichheit, sondern im organischen Zusammenwirken der kirchlichen Glieder und Berufungen (s. Hierarchie).
In Gottesdiensten trägt der Priester besondere Kleidungsstücke, wie z.B. Messgewand, Albe, Stola, Zingulum, teilweise auch noch Birett. Aber auch alle anderen, die am Altar Dienst tun (Messdiener, Lektoren, Vorsänger, Kommunionhelfer), tragen liturgische Kleidung der Grundfarbe weiß, die das allen gemeinsame Taufpriestertum abbildet (s. Liturgisches Gewand). Die Soutane war früher die übliche Alltagskleidung der katholischen Priester; heute können Priester weitgehend zivile Kleidung tragen, sollen dabei aber als Priester erkennbar sein.
Evangelische Theologie
Die evangelische Theologie lehnt unter Berufung auf die Ekklesiologie des Neuen Testaments ein besonderes Priestertum in der Kirche grundsätzlich ab. Ein evangelischer Pastor ist kein Priester. Alle Getauften haben gleichen Anteil am Priestertum Christi. Das Wort Priester wird, anders als beispielsweise in Skandinavien, in den deutschen evangelischen Kirchen und Freikirchen nicht verwendet.
Die öffentliche Evangeliumsverkündigung und die Spendung der Sakramente soll jedoch nur von ordentlich dazu Berufenen ("rite vocati") ausgeübt werden. Die Ordination der Pfarrer bzw. Pastoren gilt als Beauftragung und Segenshandlung, nicht als Sakrament.
Ökumenische Perspektiven
Der Gegensatz in der Sicht der kirchlichen Ämter und in der Frage ihrer Legitimität ist heute das größte Hindernis der kirchlichen Einheit. Im Verständnis des priesterlichen Dienstes gibt es jedoch auch Konvergenzen, die die alten Einseitigkeiten überwinden.
Siehe auch
- Religiöse Titel
- Pastor
- Prediger
- Pfarrer
- Pfaffe
- Bischof
- Ältester
- Fetialen
- Kaplan
- Vikar
- Evangelist
- Diözesanpriester
- Ordenspriester
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Kategorie:Geistlicher
ja:司祭
BischofEin Bischof (griech.: επισκοπος, episkopos = Vorsteher, Aufseher, wörtlich Allesüberblicker, Wächter; aus episkeptomai = beobachten, beaufsichtigen, besuchen) ist in vielen christlichen Kirchen ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zahlreiche lokale Gemeinden umfasst.
Alte Kirche
Im Neuen Testament bezeichnet Bischof (episkopos) ebenso wie Ältester (presbyteros) und Diakon (diakonos) eine Führungsfunktion in der lokalen Gemeinde, wobei es keine durchgehenden Rangunterschiede zwischen Bischof und Ältester gibt und die Ausdrücke oft austauschbar verwendet werden.
Daraus entwickelte sich dann seit ca 100 n. Chr. das dreifache geistliche Amt Bischof, Ältester (Presbyter) und Diakon mit unterschiedlichen Amtsfunktionen. In den ältesten Berichten war der Bischof der Leiter der lokalen Gemeinde, predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten christlichen Kirchen vorhanden. Im zweiten und dritten Jahrhundert kam es neben den weiterhin vorhandenen örtlichen Bischöfen mehr und mehr auch zu Bischöfen, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde Bistum oder Diözese (von griech. oikos = Haus, vgl. Ökonomie, Ökologie; Diözese heißt ungefähr "Verwaltungsbezirk") genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözese ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z.B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um den wahren christlichen Glauben von abweichenden Lehren zu unterscheiden: der Kanon der Schrift, die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse und das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht. In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).
Römisch-Katholische Kirche
Kirchenprovinz
Bei dem Bischofsamt (Episkopat) handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Bischof muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben (von dieser grundsätzlichen kirchenrechtlichen Bestimmung werden allerdings im Detail häufig Ausnahmen gemacht, so z.B. im Bereich des Preußen-Konkordates und im Bistum Basel). Danach wird er von Bischöfen - i. d. R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht. (Einzige Ausnahme: Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.) Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich.
Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum sogenannten "göttlichen Recht". Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst).
Es werden Residenzialbischöfe (Ortsbischöfe) und Titularbischof voneinander unterschieden.
Der Residenzialbischof ist Vorsteher einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u.a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Official (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt, muss Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Siehe auch regionale Bischofskonferenz, Synode.
Den Ortsbischof können Weihbischöfe unterstützen, die zugleich Titularbischöfe sind. Titularbischöfe sind Bischöfe, deren Diözesen heute nicht mehr bestehen (z.B. im Orient). Aus diesem Grund können sie über diese keinen Besitz ergreifen und keine Jurisdiktionsgewalt ausüben. Titularbischof ist ausschließlich ein Ehrenrang.
Ein Erzbischof ist der Vorsteher eines Erzbistums und hat als solcher die selben Rechte und Pflichten wie alle residierenden oder Diözesanbischöfe. Als Metropolit der Kirchenprovinz hat er gem. Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe. Manche römisch-katholischen Erzbischöfe tragen den Titel eines Patriarchen (z.B. Venedig, Jerusalem, Lissabon); dies sind jedoch reine Ehrentitel. Der einzige wirkliche Patriarch der Römisch-Katholischen Kirche ist der Papst in seiner Funktion als Patriarch des Westens. Über die katholischen Ostkirchen hat er als Patriarch keine Vollmachten; dort existieren meist eigene Patriarchate.
Der Bischof ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Priesterweihe, die Firmung (im Ausnahmefall an Priester delegierbar) sowie die Weitergabe der Bischofsweihe.
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gem. Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof).
Insignien eines Bischofs, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Ring, und Brustkreuz Pektorale. Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Erzbischöfe-Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede "Hochwürdigste Exzellenz".
Nach Alt-Katholischem Verständnis ist das Bischofsamt das höchste Amt der Kirche. Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis weiterhin an eine tatsächlich exisitierende Diözese oder Landeskirche gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche). Aus diesem Grunde gibt es in der Alt-Katholischen Kirche Weihbischöfe nur aus ganz besonderen Gründen (z.B. schwere Krankheit oder hohes Alter des gegenwärtigen Bischofs).
Voraussetzung für die Bischofsweihe ist auch in der Alt-Katholischen Kirche, dass der zu Weihende zuvor von einem Bischof zum Diakon und zum Priester geweiht wurde (dies muss nicht notwendig in der Alt-Katholischen Kirche geschehen sein). Folgende Schritte sind einzuhalten:
# Der zu Weihende muss vom dazu berufenen Gremium einer Diözese oder einer Landeskirche (Synode oder Domkapitel) zum Bischof gewählt werden. Dies ist die heutige Form der altkirchlichen Bischofswahl "durch die Akklamation des Klerus und des Volkes" (per acclamationem).
# Die Bischofsweihe geschieht durch die Auflegung beider Hände durch einen anderen in der apostolischen Sukzession stehenden Bischof, soweit möglich unter Assistenz zweier anderer Bischöfe.
Merkmal eines alt-katholischen Bischofs ist also, dass er gewählt und geweiht ist.
Sofern der erste Schritt fehlt (also etwa bei Vagantenbischöfen, aber auch bei den von Marcel Levèbvre vollzogenen Weihen) ist die Bischofsweihe zwar formell richtig, aber nicht gültig vollzogen. Ist dagegen der zu Weihende gültig gewählt, die Weihe jedoch (noch) nicht vollzogen, kann er dennoch die bischöflichen Funktionen gültig ausüben.
In der Alt-Katholischen Kirche besteht auch die Möglichkeit, Frauen die Bischofsweihe zu erteilen. Zwar führt keine der bestehenden Weihelinien sich auf die weiblichen Apostel (Junias, Priscilla u.a.) zurück, der Ausschluss von Frauen vom priesterlichen und bischöflichen Amt hat jedoch nach alt-katholischer Überzeugung ausschließlich soziologische und keine theologischen Gründe. Zudem ist die Diakonenweihe von Frauen in der Alten Kirche quellenmäßig belegt.
Schließlich hat nach altkirchlicher Tradition (Ignatius von Antiochien) kein Bischof Macht über einen anderen Bischof, und jeder Bischof übt seine Befugnisse nur in seiner eigenen Diözese aus. Darum genießt der Erzbischof von Utrecht zwar einen Ehrenvorrang in der Alt-Katholischen Kirche, aber nur weil sein Stuhl der älteste Alt-Katholische Bischofssitz Westeuropas ist.
Mit Eintritt in den Ruhestand (in der Regel mit dem 65. Lebensjahr) kann ein alt-katholischer Bischof zwar weiterhin seine Funktion ausüben, soweit es seine Kräfte erlauben, für ihn wird jedoch regelmäßig ein Nachfolger gewählt und geweiht.
Insignien (Erkennungszeichen) eines alt-katholischen Bischofs sind (wie in der römisch-katholischen Kirche) Mitra, Bischofsstab, Ring und Pektorale (Brustkreuz). Im Gegensatz zu römisch-katholischen Metropoliten trägt der Erzbischof jedoch kein Pallium.
In der Spendung der Sakramente sind die Priester den Bischöfen weitgehend gleichgestellt. Wie es der Tradition entspricht, bleiben aber die Sakramente der Firmung, der Weihe zum Diakon und zum Priester und insbesondere die Bischofsweihe dem Bischof vorbehalten. Ist ein Bischof im Gottesdienst anwesend, so gebührt ihm der Ehrenvorrang und damit die Leitung der eucharistischen Feier sowie die etwaige Spendung anderer Sakramente (Taufe), die ihm nicht ausdrücklich vorbehalten sind. Aus seelsorgerlichen Gründen kann ein Bischof in der alt-katholischen Kirche jederzeit in den Gemeinden seiner Diözese die Sakramente spenden, etwa bei einer Eheschließung oder Krankensalbung.
Alt-katholische Priester und Bischöfe sind nicht verpflichtet ein zölibatäres Leben zu führen.
Orthodoxe Kirche
Die orthodoxen Kirche hat ebenfalls das dreifache Amtsverständnis, und kennt beim Bischofsamt ebenfalls verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen. Wie die katholische Kirche kennt auch die orthodoxe Kirche die apostolische Sukzession der Bischöfe.
Das monarchische und hierarchische Leitungsprinzip des Episkopats ist jedoch weniger ausgeprägt als in der katholischen Kirche: Patriarch und Metropolit sind nur primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Bischof ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Bischof gebunden ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.
Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Priester und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchstum - ein verwitweter Priester kann aber ebenfalls Bischof werden.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche.
Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Bischof vorbehalten sondern wird direkt nach der Taufe durch den Priester zelebriert.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; beispielsweise hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.
Die anglikanische Kirche kennt ebenfalls die Bischofsweihe und eine bischöfliche Hierarchie mit Primas, Erzbischof und Bischof, wobei der Primas der Church of England ehrenhalber als Oberhaupt angesehen wird, jedoch gegenüber andern Kirchen nicht weisungsberechtigt ist. Anglikanische Bischöfe stehen ebenfalls in der apostolischen Sukzession.
Die Diözese ist die wesentliche Einheit innerhalb der anglikanischen Kirche. Das höchste Gremium jeder anglikanischen Kirche ist die Bischofssynode, die Versammlung aller Bischöfe der Kirche. Ein anglikanischer Bischof darf seine Funktionen nur in seiner eigenen Diözese ausüben.
Anglikanische Bischöfe sind oft verheiratet, in wenigen anglikanischen Kirchen kann auch eine Frau Bischof werden. Die Bischofswahl erfolgt nach den Statuten der betreffenden Kirche, gewöhnlich durch ein Gremium von Priestern und Laien.
In der Anfangszeit des Methodismus rechneten sich die Methodisten zu den Anglikanern, deren Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen, und nahmen die Sakramente in der anglikanischen Kirche.
Mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kam für die Methodisten in den USA eine Zeit, wo es keine anglikanischen Bischöfe in erreichbarer Nähe gab. Zurückgehend auf die orthodoxe Tradition beispielsweise im Patriarchat von Alexandria im dritten Jahrhundert, wo die Presbyter einen der ihren zum Bischof wählten, definierte John Wesley das methodistische Verständnis vom Bischofsamt: zwischen einem Bischof und einem Ältesten (Presbyter, Pfarrer) gibt es keinen Unterschied im Weihegrad sondern nur einen Unterschied in der Funktion: ein Bischof ist ein Presbyter, der eine leitende Funktion gegenüber den Presbytern seiner Region hat. Von daher kann das Bischofsamt in einer methodistischen Kirche zeitlich begrenzt sein, und der Bischof ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder ein Presbyter wie jeder andere, leitet beispielsweise eine Gemeinde - es gibt allerdings auch lokale Kirchenordnungen, in denen die Wahl eines Bischofs auf Lebenszeit möglich ist. Die ersten Bischöfe der methodistischen Kirche wurden von John Wesley und einigen anderen ordinierten Geistlichen der anglikanischen Kirche gewählt. In der methodistischen Tradition gibt es also keine apostolische Sukzession des Bischofsamts.
Das Bischofsamt in der evangelisch-methodistischen Kirche ist in vielen Fällen länderübergreifend: der nordeuropäische Sprengel umfasst beispielsweise die skandinavischen und baltischen Länder, der südosteuropäische Frankreich, Mitteleuropa ohne Deutschland, den Balkan und Nordafrika. Deutschland musste aus politischen Gründen in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts ein separater Sprengel werden und ist bis heute ein eigener Sprengel geblieben.
In den lutherischen Kirchen gibt es in der Regel das Amt des Bischofs der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Bischof bezeichnet, daneben ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet.
In den Reformierten Kirchen heißt die oberste kirchenleitende Person Generalsuperintendent oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche), Präses (Rheinland, Westfalen, Reformierte Kirche), Kirchenpräsident oder Präsident beziehungsweise Schriftführer (Bremische Evangelische Kirche).
Es gibt keine separate Ordination für Bischöfe, diese werden in ihr Amt eingeführt. Die Funktion wird nicht als höherer geistlicher Rang, sondern als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst gesehen. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente und in Deutschland keine apostolische Sukzession (diese ist aber z. B. in den skandinavischen Ländern noch erhalten).
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit (meist bis zum 65. oder 68. Lebensjahr) gewählt.
In den meisten evangelischen Kirchen wird das Amt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt.
Presbyterianische Konfessionen
Bei Kirchen mit einer presbyterianischen Struktur, zu denen insbesondere die Kirchen der reformierten Tradition zählen, gibt es kein Bischofsamt, sondern die Leitung der Kirche liegt auf allen Stufen bei einem Gremium von Ältesten, das als Presbyterium, Synode, oder Generalversammlung bezeichnet werden kann. Diese Ältesten sind in der Regel Laien, ihr Amt wird jedoch als geistliches Amt gesehen und oft gibt es eine spezielle Ordination für Älteste. Ausnahmen von dieser Regel finden sich in den osteuropäischen Reformierten Kirche (beispielsweise Ungarn), die die Funktion des Bischof, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen.
In manchen Konfessionen können Männer und Frauen Älteste werden, in anderen nur Männer.
Die Ältesten beschränken sich jedoch in der Regel im Gegensatz zu Bischöfen auf leitende Funktionen, die Sakramente werden von ordinierten Pfarrern verwaltet - bei den Ältesten liegt jedoch die Verantwortung die Kirche gemäß der Tradition zu führen, die in episkopalen Konfessionen beim Bischof liegt.
Kongregationalistische Konfessionen
Kongregationalistisch strukturierte Konfessionen, beispielsweise die meisten Baptisten und Pfingstgemeinden, kennen kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Die meisten dieser Gemeinden kennen jedoch unter verschiedenen Bezeichnungen die Funktionen des dreifachen Amtes auf Gemeindeebene: es gibt einen Gemeindeleiter (episkopos), ein Gremium von Ältesten (presbyteroi) und diakonische Funktionen. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Dass das Bischofsamt ursprünglich eine Funktion der Ortsgemeinde war, wird ihres Erachtens auch an der alten katholischen Praxis deutlich, den Bischofstitel mit einem Ortsnamen zu verbinden.
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche (NAK) kennt drei Amtsklassen: Diakone, Priester und Apostel. Die Apostel, im Apostolat zusammengefasst mit dem Stammapostel als Haupt, bilden die höchste Ämterhierarchie.
Unter den priesterlichen Ämtern ist die Amtsstufe des Bischofs die höchste. Bischöfe werden in der Regel, wie auch die Apostel, direkt durch den Stammapostel ordiniert. Sie unterstützen ihren Apostel teils in ehrenamtlicher Tätigkeit, teils auch im festen Dienst der Kirche. Die priesterlichen Ämter in der NAK führen Gottesdienste durch, spenden das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und das Sakrament des Heiligen Abendmahls, nehmen neue Mitglieder in die Kirche auf, segnen die Kirchenmitglieder zu Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen, Hochzeitsjubiläen und führen Trauerfeiern durch.
Zitate
- Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber auch einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels. (1. Tim. 3,2-7 wiedergegeben nach der Lutherbibel (Ausgabe 1984))
Literatur
- Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Humboldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
- Erler, Adalbert. Juristische Kurzlehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 4. Auflage, München: C.H. Beck, 1975.
- Leitgöb, Martin, Vom Seelenhirten zum Wegführer. Sondierungen zum bischöflichen Selbstverständnis im 19. und 20. Jahrhundert. Die Germanikerbischöfe 1837-1962, Rom: Herder 2004, ISBN 3-451-26458-7
Weblinks
- [http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_20031016_pastores-gregis_ge.html Pastores Gregis Apostolisches Schreiben von Johannes Paul II. über das Bischofsamt]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Bischofsamt]
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Christlicher Geistlicher
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ja:司教
ko:주교
OrdenspriesterEin Ordenspriester ist ein Priester, der einem Römisch-Katholischen Männerorden angehört. Wie alle Ordensleute, so hat er die Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam abgelegt und untersteht dem Ordensoberen als Vorgesetzten.
Viele Ordenspriester arbeiten in einer Diözese in der Seelsorge. In einer Pfarrei, in einem Krankenhaus oder sonstiges. In ihrem dortigen Dienst unterstehen sie dem Bischof der jeweiligen Diözese. Sie sind hier quasi "Leiharbeiter" und können von ihrem Orden jederzeit wieder abgezogen werden.
Der Bischof, in dessen Diözese sie tätig sind, kann einen Ordenspriester nicht ohne weiteres von einen Posten auf den anderen versetzen. Hierzu muss er die Genehmigung des Ordensoberen einholen.
Das Gegenstück zum Ordenspriester ist der Diözesanpriester, der dem Bischof untersteht.
Meist wird ein Ordenspriester mit dem lateinischen Titel Pater angeredet.
siehe auch: Liste der katholischen Bistümer, Katholische Kirche, Männerorden
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Kloster und Orden (römisch-katholisch)
Katholische Kirche
Der Begriff "katholisch"
Das Wort katholisch kommt von griechisch καθολικος (katholikos) und bedeutet das Ganze betreffend, allgemein gültig. Im weitesten Sinne versteht man unter der katholischen Kirche die von Jesus Christus begründete Gemeinschaft aller Christen. Sie ist abstrakt gesehen die von Christus gewollte, eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche und als solche die eine Kirche Christi oder Mutterkirche aller Christen. Während im ersten Jahrtausend die Kirche noch relativ einig war, begann mit der ersten Kirchenspaltung im Jahre 1054 zugleich die theologische Kontroverse über die Frage, in welcher der jeweiligen Teilkirchen die katholische Kirche in diesem Sinne zu finden sei. Der Hintergrund ist, dass es nur eine einzige allgemeine Kirche geben kann. In der Folge der Reformation hat diese Frage an Komplexität gewonnen, so dass der Begriff von den verschiedenen christlichen Kirchen und Gemeinschaften unterschiedlich interpretiert wird.
In einem engeren Sinne, vor allem seit der Reformation, versteht man unter katholische Kirche die römisch-katholische Kirche, welche jedoch selbst in ihrem Selbstverständnis nicht mit der oben beschriebenen einen Kirche Christi einfach identifiziert werden kann. In dieser engeren Verwendung, die sich in der Folge der Reformation entwickelt hat, bezeichnet „katholische Kirche“ also eine bestimmte Konfession. In der ökumenischen Bewegung wird heute manchmal statt dem Wort katholisch das Wort sobornost verwendet, das die russische Übersetzung des griechischen Wortes katholikos ist, um die allgemeine Kirche zu bezeichnen, ohne die mit dem Wort katholisch verbundene Assoziation "römisch-katholische Kirche".
Wenn man von der Katholischen Kirche spricht, kann man meinen:
# die Römisch-Katholische Kirche, siehe eigenen Artikel
# in einem ungangssprachlichen Sinn („der Zölibat der Katholischen Kirche“) die Lateinische Kirche, deren größte Teilkirche. Daneben gehören jedoch noch die mit Rom unierten Kirchen östlichen Ritus dazu, siehe eigenen Artikel
# im Apostolischen Glaubensbekenntnis katholischer Kirchen die Gesamtheit aller Christen
Sehr selten wird der Begriff ohne weitere Qualifizierung für folgende Gruppen benutzt:
# die Orthodoxen Kirchen, die sich selbst rechtgläubige (orthodox, pravoslav) katholische Kirche nennen
# die Alt-Katholische Kirche bzw. die Mitgliedskirchen der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen
# die Anglikanische Kirche
# Viele selbständige Nationalkirchen wie die Polnische Nationale Katholische Kirche in den USA oder die Unabhängige Kirche der Philippinen, sofern sie nicht schon zur Utrechter Union gehören
# die Alt-Heilig-Katholische Kirche
# die Chinesische Katholisch Patriotische Vereinigung (Volksrepublik China)
# die Erneuerte Kirche (Kirche der Glorie)
# die Neuchristen (Gemeinschaft um den Schwertbischof)
# die Palmarianisch-Katholische Kirche
# die Piusbruderschaft
# die Mariaviten
# die Liberale Katholische Kirche (Theosophie)
# Gallikanismus
# die Deutsch-Katholische Bewegung
Es gibt eine Reihe weiterer christlicher Kirchen, deren Bezeichnung das Wort katholisch enthält.
Darüberhinaus verstehen sich auch alle anderen Kirchen, die die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse anerkennen (z.B. Protestantische Kirchen, Anglikaner, Altkatholiken), als neben der römischen Kirche gleichwertige Teile der „einen heiligen katholischen Kirche“. Nach deren Selbstverständnis bilden die verschiedenen Kirchen – auch die römische – eine durch den Glauben an Jesus Christus von Gott gestiftete Einheit. Der Anspruch auf Allgemeingültigkeit spielt bei diesen allerdings keine so große Rolle.
Begriffsgeschichte
Frühester Beleg
Ignatius von Antiochien (35 - 117) wird als früheste Quelle für die Verwendung des Begriffs für die noch junge Kirche genannt: "denn da, wo Jesus Christus ist, ist auch die katholische Kirche" (Smyrn. 8,2)
Das Glaubensbekenntnis
Neben anderen Schriftzeugnissen kommt den ersten ökumenischen Konzilien eine besondere Bedeutung zu. Das Nicäno-Konstantinopolitanum hat in seinem Glaubensbekenntnis, welches seither die grundlegende Glaubensformel fast aller Christen ist, die wesentlichen Merkmale der von Jesus Christus errichteten Kirche ausgesprochen:
„Credo in unam, sanctam, catholicam et Apostolicam Ecclesiam“
„Ich glaube an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“
oder vollständig übersetzt:
„Ich glaube an eine heilige, allgemeine und von Gottgesandten herrührende Gemeinde“
Die aus der Reformation hervorgegangen Strömungen tendieren dazu, den Begriff „katholisch" zu meiden, da er als konfessionelle Bezeichnung vor allem der römisch-katholischen Kirche verwendet wird. In manchen evangelischen Gottesdiensten (z.B. in der EKD) lautet das Glaubensbekenntnis:
„Ich glaube an die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche", bisweilen auch:
„Ich glaube an die eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche".
Der Katholizität im ursprünglichen Wortsinn kommt im ökumenischen Dialog eine besondere Bedeutung zu.
Wesensmerkmale der Katholizität
Die Katholizität im ursprünglichen Wortsinn gehört damit zu den Wesensmerkmalen der christlichen Kirche. Katholisch, also allgemein, wurde die Kirche in verschiedener Beziehung genannt:
- wegen der Allgemeinheit der Lehre, die in ihr verkündet wird (Cyrill von Jerusalem, Catecheses)
- wegen der Allgemeinheit aller Tugenden, die in ihr geübt werden (Suarez)
- wegen der Dauer von Adam bis zum Ende der Welt (Augustinus)
- wegen ihrer Veranlagung, das Leben aller Menschen in allen Lebenslagen und zu allen Zeiten zu heiligen,
- wegen ihrer zeitlichen Ausdehnung über die ganze Welt und der Menge ihrer Glieder aus allen Völkern.
Eine häufig verwendete Definition stammt von Vinzenz von Lérins, die oft in abgekürzter Form zitiert wird. Hier der ganze Absatz:
„Darüber hinaus müssen wir in der katholischen Kirche selbst alle mögliche Sorgfalt anwenden, dass wir uns an den Glauben halten, der überall, immer, von allen geglaubt wurde. Denn das ist wirklich und im striktesten Sinn katholisch, was, wie der Name und Grund der Sache erklären, alle insgesamt umfasst. Diese Regel werden wir befolgen, wenn wir uns nach Universalität, Alter und Übereinstimmung richten. Wir richten uns nach Universalität, wenn wir bekennen, dass der eine Glaube wahr ist, den die gesamte Kirche in der ganzen Welt bekennt, nach Alter, wenn wir in keiner Weise von den Auslegungen abweichen, die bekanntermassen von unseren heiligen Vorfahren und Vätern vertreten wurden, Übereinstimmung, in gleicher Weise, wenn wir uns bei Alter der Lehre an die übereinstimmenden Definitionen und Bestimmungen halten, die von allen oder zumindest fast allen Priestern und Gelehrten vertreten wurden.“
Alle diese mehr oder weniger unbestimmten Idealvorstellungen entfalten ihre Brisanz, wenn sie mit konkreten Inhalten gefüllt werden sollen: Welche Lehre soll verkündet werden? Was ist Tugend? Was ist Heiligung? Wer sind unsere Glaubensväter, die, welche glaubten, wie wir, oder die anderen, so dass wie uns zu deren Glauben wenden müssen? Was heißt universal, sollen wir uns nach der Masse richten? Und nicht zuletzt: Welcher Glaube wird denn von allen Christen vertreten?
Die Bedeutung des Begriffs ist denn auch durch die gesamte Theologiegeschichte Gegenstand der Diskussion. Er bekam eine besondere Bedeutung durch die Kirchenspaltungen des 2. Jahrtausends, als sich die getrennten Kirchen ihrer tatsächlichen Partikularität bewusst wurden. Deshalb bereitet die Verwendung des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch Schwierigkeiten.
Gemeinsamkeiten aller sich als katholisch verstehenden Kirchen, die Wert auf ihrer Allgemeingültigkeit legen
Die Katholizität wird im allgemeinen mit den folgenden theologischen Merkmalen gekennzeichnet:
- Apostolische Sukzession
- Betonung der Sakramente
- Wertschätzung der Heiligen (darunter auch Mariä)
- Anerkennung der kirchlichen Überlieferung (Tradition) neben der Hl. Schrift als Offenbarungsquelle (beispielsweise die Apostolischen Väter)
- Anerkenntnis der Ergebnisse der allgemein anerkannten Ökumenischen Konzile:
:# Erstes Konzil von Nicäa
:# Erstes Konzil von Konstantinopel
:# Konzil von Ephesos
:# Konzil von Chalcedon
:# Zweites Konzil von Konstantinopel
:# Drittes Konzil von Konstantinopel
:# Zweites Konzil von Nicäa
Die einzelnen sich als katholisch in diesem Sinne verstehenden Kirchen unterscheiden sich in einigen Punkten in ihrem Selbstverständnis. Diese Unterschiede werden in den einzelnen Artikeln weiter dargelegt.
Die Katholizität wird im allgemeinen mit den folgenden theologischen Merkmalen gekennzeichnet:
- Anerkennung der Hl. Schrift als Offenbarungsquelle
- Anerkenntnis der Ergebnisse der allgemein anerkannten Ökumenischen Konzile (s.o.)
Durch die Reformation wurde der Kirchenbegriff konfessionalisiert, so dass Unterschiede in der kirchlichen Lehre keinen Einfluss auf die Katholizität haben. Die katholische Kirche im Sinn der einen Kirche Christi setzt sich aus verschiedenen Bekenntnissen zusammen.
Von Rom unabhängige, nach eigenem Selbstverständnis Katholische Kirchen
Mitglieder von Weltkirchenrat und Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
- Alt-Katholische Kirche
- Anglikanische Kirche
- Mitgliedskirchen der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen
- Orthodoxe Kirchen
- Viele selbständige Nationalkirchen wie die Polnische Nationale Katholische Kirche in den USA oder die Unabhängige Kirche der Philippinen, sofern sie nicht schon zur Utrechter Union gehören
- Alt-Heilig-Katholische Kirche
- Chinesische Katholisch Patriotische Vereinigung (Volksrepublik China)
- Erneuerte Kirche (Kirche der Glorie)
- Neuchristen (Gemeinschaft um den Schwertbischof)
- Palmarianisch-Katholische Kirche
- Piusbruderschaft
- Mariaviten
Kirchen in anderer Tradition, die sich ebenfalls katholisch nennen
- Liberale Katholische Kirche (Theosophie)
Kirchen und Bewegungen der Vergangenheit
- Gallikanismus
- Deutsch-Katholische Bewegung
(Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Riten
Die Identität einer Kirche hängt weitgehend von ihrer Liturgie ab, die man auch Ritus nennt. Diese haben ihren Ursprung in der ursprünglichen Patriarchatszugehörigkeit: Norden: Byzanz; Süden: Alexandria; Osten: Antiochia; Westen: Rom.
Literatur
- Wolfgang Beinert: Lexikon der katholischen Dogmatik Herder, Freiburg im Breisgau [u.a.], 2002, ISBN 3-45-126378-5
Weblinks
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Kategorie:Katholizismus
ko:카톨릭
BischofEin Bischof (griech.: επισκοπος, episkopos = Vorsteher, Aufseher, wörtlich Allesüberblicker, Wächter; aus episkeptomai = beobachten, beaufsichtigen, besuchen) ist in vielen christlichen Kirchen ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zahlreiche lokale Gemeinden umfasst.
Alte Kirche
Im Neuen Testament bezeichnet Bischof (episkopos) ebenso wie Ältester (presbyteros) und Diakon (diakonos) eine Führungsfunktion in der lokalen Gemeinde, wobei es keine durchgehenden Rangunterschiede zwischen Bischof und Ältester gibt und die Ausdrücke oft austauschbar verwendet werden.
Daraus entwickelte sich dann seit ca 100 n. Chr. das dreifache geistliche Amt Bischof, Ältester (Presbyter) und Diakon mit unterschiedlichen Amtsfunktionen. In den ältesten Berichten war der Bischof der Leiter der lokalen Gemeinde, predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten christlichen Kirchen vorhanden. Im zweiten und dritten Jahrhundert kam es neben den weiterhin vorhandenen örtlichen Bischöfen mehr und mehr auch zu Bischöfen, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde Bistum oder Diözese (von griech. oikos = Haus, vgl. Ökonomie, Ökologie; Diözese heißt ungefähr "Verwaltungsbezirk") genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözese ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z.B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um den wahren christlichen Glauben von abweichenden Lehren zu unterscheiden: der Kanon der Schrift, die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse und das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht. In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).
Römisch-Katholische Kirche
Kirchenprovinz
Bei dem Bischofsamt (Episkopat) handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Bischof muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben (von dieser grundsätzlichen kirchenrechtlichen Bestimmung werden allerdings im Detail häufig Ausnahmen gemacht, so z.B. im Bereich des Preußen-Konkordates und im Bistum Basel). Danach wird er von Bischöfen - i. d. R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht. (Einzige Ausnahme: Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.) Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich.
Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum sogenannten "göttlichen Recht". Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst).
Es werden Residenzialbischöfe (Ortsbischöfe) und Titularbischof voneinander unterschieden.
Der Residenzialbischof ist Vorsteher einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u.a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Official (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt, muss Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Siehe auch regionale Bischofskonferenz, Synode.
Den Ortsbischof können Weihbischöfe unterstützen, die zugleich Titularbischöfe sind. Titularbischöfe sind Bischöfe, deren Diözesen heute nicht mehr bestehen (z.B. im Orient). Aus diesem Grund können sie über diese keinen Besitz ergreifen und keine Jurisdiktionsgewalt ausüben. Titularbischof ist ausschließlich ein Ehrenrang.
Ein Erzbischof ist der Vorsteher eines Erzbistums und hat als solcher die selben Rechte und Pflichten wie alle residierenden oder Diözesanbischöfe. Als Metropolit der Kirchenprovinz hat er gem. Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe. Manche römisch-katholischen Erzbischöfe tragen den Titel eines Patriarchen (z.B. Venedig, Jerusalem, Lissabon); dies sind jedoch reine Ehrentitel. Der einzige wirkliche Patriarch der Römisch-Katholischen Kirche ist der Papst in seiner Funktion als Patriarch des Westens. Über die katholischen Ostkirchen hat er als Patriarch keine Vollmachten; dort existieren meist eigene Patriarchate.
Der Bischof ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Priesterweihe, die Firmung (im Ausnahmefall an Priester delegierbar) sowie die Weitergabe der Bischofsweihe.
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gem. Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof).
Insignien eines Bischofs, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Ring, und Brustkreuz Pektorale. Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Erzbischöfe-Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede "Hochwürdigste Exzellenz".
Nach Alt-Katholischem Verständnis ist das Bischofsamt das höchste Amt der Kirche. Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis weiterhin an eine tatsächlich exisitierende Diözese oder Landeskirche gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche). Aus diesem Grunde gibt es in der Alt-Katholischen Kirche Weihbischöfe nur aus ganz besonderen Gründen (z.B. schwere Krankheit oder hohes Alter des gegenwärtigen Bischofs).
Voraussetzung für die Bischofsweihe ist auch in der Alt-Katholischen Kirche, dass der zu Weihende zuvor von einem Bischof zum Diakon und zum Priester geweiht wurde (dies muss nicht notwendig in der Alt-Katholischen Kirche geschehen sein). Folgende Schritte sind einzuhalten:
# Der zu Weihende muss vom dazu berufenen Gremium einer Diözese oder einer Landeskirche (Synode oder Domkapitel) zum Bischof gewählt werden. Dies ist die heutige Form der altkirchlichen Bischofswahl "durch die Akklamation des Klerus und des Volkes" (per acclamationem).
# Die Bischofsweihe geschieht durch die Auflegung beider Hände durch einen anderen in der apostolischen Sukzession stehenden Bischof, soweit möglich unter Assistenz zweier anderer Bischöfe.
Merkmal eines alt-katholischen Bischofs ist also, dass er gewählt und geweiht ist.
Sofern der erste Schritt fehlt (also etwa bei Vagantenbischöfen, aber auch bei den von Marcel Levèbvre vollzogenen Weihen) ist die Bischofsweihe zwar formell richtig, aber nicht gültig vollzogen. Ist dagegen der zu Weihende gültig gewählt, die Weihe jedoch (noch) nicht vollzogen, kann er dennoch die bischöflichen Funktionen gültig ausüben.
In der Alt-Katholischen Kirche besteht auch die Möglichkeit, Frauen die Bischofsweihe zu erteilen. Zwar führt keine der bestehenden Weihelinien sich auf die weiblichen Apostel (Junias, Priscilla u.a.) zurück, der Ausschluss von Frauen vom priesterlichen und bischöflichen Amt hat jedoch nach alt-katholischer Überzeugung ausschließlich soziologische und keine theologischen Gründe. Zudem ist die Diakonenweihe von Frauen in der Alten Kirche quellenmäßig belegt.
Schließlich hat nach altkirchlicher Tradition (Ignatius von Antiochien) kein Bischof Macht über einen anderen Bischof, und jeder Bischof übt seine Befugnisse nur in seiner eigenen Diözese aus. Darum genießt der Erzbischof von Utrecht zwar einen Ehrenvorrang in der Alt-Katholischen Kirche, aber nur weil sein Stuhl der älteste Alt-Katholische Bischofssitz Westeuropas ist.
Mit Eintritt in den Ruhestand (in der Regel mit dem 65. Lebensjahr) kann ein alt-katholischer Bischof zwar weiterhin seine Funktion ausüben, soweit es seine Kräfte erlauben, für ihn wird jedoch regelmäßig ein Nachfolger gewählt und geweiht.
Insignien (Erkennungszeichen) eines alt-katholischen Bischofs sind (wie in der römisch-katholischen Kirche) Mitra, Bischofsstab, Ring und Pektorale (Brustkreuz). Im Gegensatz zu römisch-katholischen Metropoliten trägt der Erzbischof jedoch kein Pallium.
In der Spendung der Sakramente sind die Priester den Bischöfen weitgehend gleichgestellt. Wie es der Tradition entspricht, bleiben aber die Sakramente der Firmung, der Weihe zum Diakon und zum Priester und insbesondere die Bischofsweihe dem Bischof vorbehalten. Ist ein Bischof im Gottesdienst anwesend, so gebührt ihm der Ehrenvorrang und damit die Leitung der eucharistischen Feier sowie die etwaige Spendung anderer Sakramente (Taufe), die ihm nicht ausdrücklich vorbehalten sind. Aus seelsorgerlichen Gründen kann ein Bischof in der alt-katholischen Kirche jederzeit in den Gemeinden seiner Diözese die Sakramente spenden, etwa bei einer Eheschließung oder Krankensalbung.
Alt-katholische Priester und Bischöfe sind nicht verpflichtet ein zölibatäres Leben zu führen.
Orthodoxe Kirche
Die orthodoxen Kirche hat ebenfalls das dreifache Amtsverständnis, und kennt beim Bischofsamt ebenfalls verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen. Wie die katholische Kirche kennt auch die orthodoxe Kirche die apostolische Sukzession der Bischöfe.
Das monarchische und hierarchische Leitungsprinzip des Episkopats ist jedoch weniger ausgeprägt als in der katholischen Kirche: Patriarch und Metropolit sind nur primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Bischof ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Bischof gebunden ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.
Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Priester und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchstum - ein verwitweter Priester kann aber ebenfalls Bischof werden.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche.
Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Bischof vorbehalten sondern wird direkt nach der Taufe durch den Priester zelebriert.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; beispielsweise hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.
Die anglikanische Kirche kennt ebenfalls die Bischofsweihe und eine bischöfliche Hierarchie mit Primas, Erzbischof und Bischof, wobei der Primas der Church of England ehrenhalber als Oberhaupt angesehen wird, jedoch gegenüber andern Kirchen nicht weisungsberechtigt ist. Anglikanische Bischöfe stehen ebenfalls in der apostolischen Sukzession.
Die Diözese ist die wesentliche Einheit innerhalb der anglikanischen Kirche. Das höchste Gremium jeder anglikanischen Kirche ist die Bischofssynode, die Versammlung aller Bischöfe der Kirche. Ein anglikanischer Bischof darf seine Funktionen nur in seiner eigenen Diözese ausüben.
Anglikanische Bischöfe sind oft verheiratet, in wenigen anglikanischen Kirchen kann auch eine Frau Bischof werden. Die Bischofswahl erfolgt nach den Statuten der betreffenden Kirche, gewöhnlich durch ein Gremium von Priestern und Laien.
In der Anfangszeit des Methodismus rechneten sich die Methodisten zu den Anglikanern, deren Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen, und nahmen die Sakramente in der anglikanischen Kirche.
Mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kam für die Methodisten in den USA eine Zeit, wo es keine anglikanischen Bischöfe in erreichbarer Nähe gab. Zurückgehend auf die orthodoxe Tradition beispielsweise im Patriarchat von Alexandria im dritten Jahrhundert, wo die Presbyter einen der ihren zum Bischof wählten, definierte John Wesley das methodistische Verständnis vom Bischofsamt: zwischen einem Bischof und einem Ältesten (Presbyter, Pfarrer) gibt es keinen Unterschied im Weihegrad sondern nur einen Unterschied in der Funktion: ein Bischof ist ein Presbyter, der eine leitende Funktion gegenüber den Presbytern seiner Region hat. Von daher kann das Bischofsamt in einer methodistischen Kirche zeitlich begrenzt sein, und der Bischof ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder ein Presbyter wie jeder andere, leitet beispielsweise eine Gemeinde - es gibt allerdings auch lokale Kirchenordnungen, in denen die Wahl eines Bischofs auf Lebenszeit möglich ist. Die ersten Bischöfe der methodistischen Kirche wurden von John Wesley und einigen anderen ordinierten Geistlichen der anglikanischen Kirche gewählt. In der methodistischen Tradition gibt es also keine apostolische Sukzession des Bischofsamts.
Das Bischofsamt in der evangelisch-methodistischen Kirche ist in vielen Fällen länderübergreifend: der nordeuropäische Sprengel umfasst beispielsweise die skandinavischen und baltischen Länder, der südosteuropäische Frankreich, Mitteleuropa ohne Deutschland, den Balkan und Nordafrika. Deutschland musste aus politischen Gründen in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts ein separater Sprengel werden und ist bis heute ein eigener Sprengel geblieben.
In den lutherischen Kirchen gibt es in der Regel das Amt des Bischofs der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Bischof bezeichnet, daneben ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet.
In den Reformierten Kirchen heißt die oberste kirchenleitende Person Generalsuperintendent oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche), Präses (Rheinland, Westfalen, Reformierte Kirche), Kirchenpräsident oder Präsident beziehungsweise Schriftführer (Bremische Evangelische Kirche).
Es gibt keine separate Ordination für Bischöfe, diese werden in ihr Amt eingeführt. Die Funktion wird nicht als höherer geistlicher Rang, sondern als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst gesehen. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente und in Deutschland keine apostolische Sukzession (diese ist aber z. B. in den skandinavischen Ländern noch erhalten).
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit (meist bis zum 65. oder 68. Lebensjahr) gewählt.
In den meisten evangelischen Kirchen wird das Amt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt.
Presbyterianische Konfessionen
Bei Kirchen mit einer presbyterianischen Struktur, zu denen insbesondere die Kirchen der reformierten Tradition zählen, gibt es kein Bischofsamt, sondern die Leitung der Kirche liegt auf allen Stufen bei einem Gremium von Ältesten, das als Presbyterium, Synode, oder Generalversammlung bezeichnet werden kann. Diese Ältesten sind in der Regel Laien, ihr Amt wird jedoch als geistliches Amt gesehen und oft gibt es eine spezielle Ordination für Älteste. Ausnahmen von dieser Regel finden sich in den osteuropäischen Reformierten Kirche (beispielsweise Ungarn), die die Funktion des Bischof, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen.
In manchen Konfessionen können Männer und Frauen Älteste werden, in anderen nur Männer.
Die Ältesten beschränken sich jedoch in der Regel im Gegensatz zu Bischöfen auf leitende Funktionen, die Sakramente werden von ordinierten Pfarrern verwaltet - bei den Ältesten liegt jedoch die Verantwortung die Kirche gemäß der Tradition zu führen, die in episkopalen Konfessionen beim Bischof liegt.
Kongregationalistische Konfessionen
Kongregationalistisch strukturierte Konfessionen, beispielsweise die meisten Baptisten und Pfingstgemeinden, kennen kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Die meisten dieser Gemeinden kennen jedoch unter verschiedenen Bezeichnungen die Funktionen des dreifachen Amtes auf Gemeindeebene: es gibt einen Gemeindeleiter (episkopos), ein Gremium von Ältesten (presbyteroi) und diakonische Funktionen. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Dass das Bischofsamt ursprünglich eine Funktion der Ortsgemeinde war, wird ihres Erachtens auch an der alten katholischen Praxis deutlich, den Bischofstitel mit einem Ortsnamen zu verbinden.
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche (NAK) kennt drei Amtsklassen: Diakone, Priester und Apostel. Die Apostel, im Apostolat zusammengefasst mit dem Stammapostel als Haupt, bilden die höchste Ämterhierarchie.
Unter den priesterlichen Ämtern ist die Amtsstufe des Bischofs die höchste. Bischöfe werden in der Regel, wie auch die Apostel, direkt durch den Stammapostel ordiniert. Sie unterstützen ihren Apostel teils in ehrenamtlicher Tätigkeit, teils auch im festen Dienst der Kirche. Die priesterlichen Ämter in der NAK führen Gottesdienste durch, spenden das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und das Sakrament des Heiligen Abendmahls, nehmen neue Mitglieder in die Kirche auf, segnen die Kirchenmitglieder zu Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen, Hochzeitsjubiläen und führen Trauerfeiern durch.
Zitate
- Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber auch einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels. (1. Tim. 3,2-7 wiedergegeben nach der Lutherbibel (Ausgabe 1984))
Literatur
- Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Humboldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
- Erler, Adalbert. Juristische Kurzlehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 4. Auflage, München: C.H. Beck, 1975.
- Leitgöb, Martin, Vom Seelenhirten zum Wegführer. Sondierungen zum bischöflichen Selbstverständnis im 19. und 20. Jahrhundert. Die Germanikerbischöfe 1837-1962, Rom: Herder 2004, ISBN 3-451-26458-7
Weblinks
- [http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_20031016_pastores-gregis_ge.html Pastores Gregis Apostolisches Schreiben von Johannes Paul II. über das Bischofsamt]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Bischofsamt]
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Christlicher Geistlicher
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ja:司教
ko:주교
Pfarrer
Pfarrer ist ein in christlichen Kirchen und Gemeinschaften verwendeter Begriff für eine Person, die mit der Leitung von Gottesdiensten, der seelsorglichen Betreuung und in der Regel auch der Leitung einer Gemeinde betraut ist. In der Katholischen Kirche trifft letzteres immer zu - statt der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen anderen, speziellen Dienst (siehe unten) übernehmen-, da hier gerade dies den Pfarrer vom Nichtpfarrer unterscheidet. Die beiden großen Kirchen in Deutschland regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer und (in der evangelischen Kirche auch) Pfarrerinnen durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen Beamtenrecht und an den Laufbahnen von Studienräten orientiert.
Ein Pfarrer bekleidet ein Pfarramt und ist dementsprechend eine Amtsperson.
Weil der (katholische) Pfarrer der Leiter einer Pfarrei ist oder war, bezeichnet der Begriff Pfarrer immer das Amt. Dahingegen ist der Begriff Pastor ein Titel. Ein Pastor ist deshalb nicht immer auch Pfarrer. Ein Pfarrer trägt aber immer auch den Titel Pastor.
Der Begriff Stadtpfarrer ist ein heute seltener verwendeter Titel bzw. eine Anrede für den leitenden Pfarrer einer Pfarre innerhalb einer Stadt. Häufig wird heute in Großstädten ein (leitender) Stadtdechant (römisch-katholisch) bzw. Stadtdekan (evangelisch) ernannt, gelegentlich mit dem Titel Propst.
Seine Stellung und Aufgaben hängen von der Konfession ab: in den evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche ist der Pfarrer meist von der Gemeinde gewählt, in der römisch-katholischen Kirche wird er vom Bischof ernannt. Allgemein kann man sagen, dass ihm Aufgaben im Bereich des Gottesdienstes, des Bildungsauftrages der Kirche und der Seelsorge sowie in der Praxis meist auch im Bereich der gemeindlichen Bau- und Verwaltungstätigkeit obliegen. In den evangelischen Kirchen ist es stets ein ordinierter Theologe, in der katholischen, anglikanischen und orthodoxen Kirche ein eigens geweihter Priester. (Nach evangelischem Verständnis sind alle Gläubigen qua Taufe Priester, d.h. Menschen mit unmittelbarem Zugang zu Gott und insbesondere der Kompetenz, Sünden zu vergeben, daher erübrigt sich eine eigene Priesterweihe.). Katholische Pfarrer sind als Priester dem Zölibat verpflichtet, müssen also unverheiratet leben.
Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde (Pfarrei; in Österreich: Pfarre) arbeiten Pfarrer auch in anderen Institutionen: Schulpfarrer, Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer, Leiter karitativer Einrichtungen, Studenten-/Hochschulpfarrer, Studienleiter an Akademien, Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militärpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer.
Das Wort "Pfarrer" hat seinen Ursprung in der griechischen Bezeichnung "parochia", welches einen Bezirk oder ein Gebiet bedeutet(ursprünglich auch im weltlichen Bereich üblich), so dass der "Pfarrer" den "Pfarr(h)er(r)n" eines Gebietes, einer "Parochie" darstellt.
Siehe auch
Prediger, Kaplan, Vikar, Leutpriester, Pastor, Pfarrverweser
Weblinks
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Beruf],
- [http://www.pfaffenheini.net Website eines katholischen Pfarrers],
Kategorie:Beruf
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Kategorie:Kirchenrecht
OrdenOrden bezeichnet
- eine nach einer Ordensregel lebende religiöse Gemeinschaft (Ordensgemeinschaft, Nonnenorden), siehe: Liste der Ordensgemeinschaften
- eine nach einer profanen Ordensregel lebende weltliche Gemeinschaft, z.B. Ritterbund - Siehe auch Ritterorden (religiös und weltlich).
- ein Abzeichen, eine Medaille, als staatliche oder gesellschaftliche oder karnevalistische Auszeichnung, ein Verdienstorden. Ein Ehrenzeichen für besondere militärische, wissenschaftliche, künstlerische und andere Verdienste, meistens auch mit finanzieller Zuwendung (Preisgeld oder lebenslange Rente) verbunden
- eine nicht mehr existente Form von Studentenverbindungen, siehe: Studentenorden.
MönchDer Begriff Mönch (v. kirchenlateinisch: monachus Einsiedler; aus griechisch: monos allein) bezeichnet:
- ein als Angehöriger des Mönchtums mehr oder weniger enthaltsam und weltabgewandt lebendes Mitglied einer Religion, das sich zeitweise oder auf Lebenszeit in den Dienst seines Glaubens stellt, z. B.:
- im Buddhismus ein Mitglied der von Buddha (um 500 v. Chr.) selbst begründeten Mönchsgemeinschaft, der Sangha. Er wird Bhikkhu genannt, die weibliche Form heißt Bhikkhuni.
- im Jainismus ein Digambara.
- im frühen Christentum einen Gründervater des Mönchtums, der zu den noch keinem Orden angehörenden Anachoreten und Koinobiten des 4. Jahrhunderts zu rechnen ist wie z. B. Antonius der Große.
- im Islam einen Sufi (auch Derwisch oder Fakir), das ist ein Anhänger des Sufismus.
- ein Mitglied eines monastischen Ordens der katholischen Kirche mit Gelübden, z. B. die Benediktiner. (Mitglieder der neuzeitlichen Gemeinschaften, z. B. Jesuiten, sind keine Mönche, sondern meist Regularkleriker)
- im Bauwesen einen gewölbten Dachziegel, der mit der Wölbung nach oben in der Mitte auf zwei rinnenförmig nach unten gewölbte Ziegel namens Nonne gelegt wird; siehe auch Mönch und Nonne
- in der Technik eine Vorrichtung zum Ablassen, Regulieren des Wassers bei Teichen, Becken o. ä. (Karpfenteich)
- einen Berg im Berner Oberland, siehe Mönch (Berg)
- einen Falter wie Brauner Mönch oder Königskerzen-Mönch
- in der Jägersprache einen geweihlosen männlichen Hirsch
- umgangssprachliche Bezeichnung für einen sexuell abstinent lebenden Mann (sauerländer Mundart)
Siehe auch:
ja:修道士
BenediktinerDie Benediktiner bilden einen Orden innerhalb der römisch-katholischen Kirche, den „Ordo Sancti Benedicti“ (OSB).
Ordensgründung und anschließende Ausbreitung
Der Orden geht auf Benedikt von Nursia ( - um 480; † 547) zurück, der 529 im Kloster bei Montecassino die nach ihm benannte Regel (Regula Benedicti, Benediktsregel) aufstellte. Diese Regel basiert auf der Regula magistri eines unbekannten Autors. Wesentliche Haltungen, die die Regel von den Mönchen verlangt, sind Gehorsam, Schweigsamkeit, Beständigkeit und Demut.
Der größte Teil des Tages ist dem gemeinsamen und persönlichen Gebet gewidmet oder wird in Stille, mit Meditation und geistiger Lektüre verbracht, daneben steht handwerkliche Arbeit im Dienste der Gemeinschaft, Essen und Schlafen. Der Tagesablauf der Mönche wird gegliedert durch das Opus Dei, den gemeinsamen Gottesdienst, der acht Offizien (Vigil, Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet) umfasst. In manchen Klöstern ist es jedoch heute üblich, einige der Gebete zusammenzufassen und diese dafür umso länger zu praktizieren.
Der Orden verbreitete sich im Frühmittelalter in ganz Westeuropa. Sein Einfluss erstreckte sich nicht nur auf die Christianisierung Europas, z.B. durch Bonifatius ( - 673; † 754), sondern auch auf die Kultur (Obstbau, Weinbau, Schulen, Bücher). Es ist weitgehend den Benediktinern zu verdanken, dass das kulturelle Erbe der Antike in Westeuropa erhalten blieb. Sogar viele Universitäten waren ursprünglich Klosterschulen.
Aus dem Benediktinerorden haben sich zahlreiche weitere Orden entwickelt, z.B. die Zisterzienser. Der Orden hatte zur Zeit der cluniazensischen Reformen (Cluny) die größte Wirkung als geistliche Reformbewegung.
Bis ins Hochmittelalter waren die Benediktiner der bedeutendste Orden, verloren diese Stellung aber teilweise an die im 13. Jahrhundert neu entstehenden Bettelorden.
Durch die staatlich erzwungene Säkularisierung wurden in Deutschland fast alle Benediktiner- und Benediktinerinnenklöster zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgelöst. In der zweiten Hälfte des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gab es zahlreiche Neugründungen.
Benediktinerabteien sind jeweils eigenständige Gemeinschaften; eine übergreifende Ordensorganisation im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Klöster sind in Kongregationen zusammengeschlossen (z.B. Beuroner Kongregation, Benediktinerkongregation von St. Ottilien), die Kongregationen wiederum zur Benediktinischen Konföderation, der der Abtprimas vorsteht; dieser hat allerdings keine Leitungsfunktion.
Tätigkeiten der Benediktiner
Schulen
Die Lehrtätigkeit der Benediktinerklöster hat eine lange Tradition. Bereits zu Lebzeiten des Heiligen Benedikt wurden Kinder ins Kloster aufgenommen, um ihnen Bildung zu vermitteln. Die beiden ersten Schüler des heiligen Benedik | | |